TOM-Dokument nach Art. 32 DSGVO: Anlage für AV-Verträge von SaaS-Anbietern
Für SaaS-Anbieter und Datenschutzbeauftragte: aus Infrastruktur und Sicherheitspraxis entsteht eine kundenreife Anlage zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, gegliedert, belegbar und ohne Marketingfloskeln.
Use cases
- Ein SaaS-Startup braucht für den ersten Konzernkunden eine belastbare TOM-Anlage zum AV-Vertrag.
- Ein Datenschutzbeauftragter aktualisiert veraltete TOMs nach einem Hosting-Wechsel.
- Der Vertrieb beantwortet einen Security-Fragebogen mit einem sauber strukturierten TOM-Dokument.