AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit TOM-Anlage und Subunternehmerliste

Für SaaS-Anbieter und IT-Dienstleister: Leistung, Datenarten, Unterauftragsverarbeiter und Hosting eingeben und einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erhalten – mit TOM-Anlage, Subunternehmerliste und Verhandlungshinweisen.

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