AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit TOM-Anlage und Subunternehmerliste
Für SaaS-Anbieter und IT-Dienstleister: Leistung, Datenarten, Unterauftragsverarbeiter und Hosting eingeben und einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erhalten – mit TOM-Anlage, Subunternehmerliste und Verhandlungshinweisen.
Use cases
- Mittelstandskunde verlangt vor Vertragsunterzeichnung einen AVV mit TOM und Subunternehmerliste
- IT-Dienstleister mit Fernwartungszugriff braucht einen AVV für seine Wartungsverträge
- SaaS-Anbieter mit US-Dienstleister dokumentiert Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln sauber